Titelseite arrow Antifaschismus arrow Staatsanwaltschaft Aachen scheitert mit Kriminalisierung von Antifaschisten
Staatsanwaltschaft Aachen scheitert mit Kriminalisierung von Antifaschisten PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 19. April 2007 - Von Antifa Düren (2920 mal gelesen)
Gleich zweimal scheiterte in den vergangenen Wochen die für ihren Verfolgungswillen gegenüber Antifaschisten berühmt-berüchtigte Staatsanwaltschaft Aachen mit dem Versuch, Neonazi-Gegner zu kriminalisieren.

Die Anklagen bewegten sich auf so dünnem Eis, dass die bürgerliche Klassenjustiz die Beschuldigten freisprechen musste. Beide Verfahren bezogen sich auf spontane Proteste gegen Neofaschisten in der Dürener Innenstadt im Vorfeld der Landtagswahl 2005.

Am 21. März folgte die Richterin des Amtsgericht Düren dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht, der einen Antifaschisten aus Düren zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen a 15,00 Euro für sein Engagement gegen Nazis bestrafen wollte. Am 2. April 2005 hatte sich der Beschuldigte auf Anfrage der Polizei als Leiter einer spontanen Demonstration von rund 40 Antifaschisten gegen NPD-Mitglieder, die Unterstützungsunterschriften für die Landtagswahl sammelten, zur Verfügung gestellt. Mit fadenscheinigen Gründen versuchte die Staatsanwaltschaft, die Spontanität der Protestaktion zu bezweifeln und den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu konstruieren. Lediglich der Polizeibeamte U. stützte diese Version der Anklage, während seine Angaben selbst von dessen Kollegen nicht bestätigt wurden. Vier weitere Zeugen bestätigten hingegen den spontanen Charakter der Versammlung, so dass der Richterin nur ein Freispruch blieb.

Im zweiten Verfahren wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft Aachen drei Antifaschisten wegen Beleidigung und Wahlbehinderung angeklagt. Durch Rufen wie „Nazis raus“ fühlten sich am 31. März 2005 drei Mitglieder der sogenanten „Republikaner“ bei Protesten gegen ihr Auftreten in Düren beleidigt und erstatteten Anzeige. Bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Heinsberg wurde klar, dass die Anklage auf wackligen Füßen stand. Nachdem der Staatsanwalt am 5. April die Anklage verlesen hatte, erklärte der Richter, dass die Rufe „Nazis raus“ als politische Äußerung zu werten seien und damit unter dem Schutz der freien Meinungsäußerung stünden und er beabsichtige, die Angeklagten freizusprechen. Die Anklage brach somit wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

Die Staatsanwaltschaft gibt vor, gleichermaßen gegen „Rechts“ und „Links“ vorzugehen. Sie kann und will nicht wahrhaben, dass ihre heutige Haltung genau der gleicht, die auch die Justiz der Weimarer Republik von sich behauptete. Dieses Selbstbild stimmte damals nicht. Die Justiz der Weimarer Republik war ein Totengräber der Demokratie und ein Steigbügelhalter der Nazis. Und ihre Haltung stimmt heute nicht, weil die Staatsanwaltschaft unverhältnismäßig hart gegen AntifaschistInnen vorgeht und bei Neonazis zu oft erfolglos ermittelt. Der unbedingte Willen der Staatsanwaltschaft Aachen, Antifaschistinnen zu verfolgen, behindert notwendiges Engagement gegen alte und neue Nazis. Durch das Einleiten von Strafverfahren werden gerade junge Menschen eingeschüchtert. Nicht die Neonazis, sondern die Nazigegner werden auf diese Weise bekämpft.

Quelle: Antifa Düren, 12. April 2007 External link


(Zuletzt geändert am Donnerstag, 19. April 2007.)
 
 
Ähnliche Themen: