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Lohnabstandsgebot: Politik wird mit gezielten Lügen gemacht – Wehren wir uns dagegen! PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 2. März 2010 - Von Krisendemo NRW (513 mal gelesen)
Die gestern veröffentliche Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbands hat die gezielten Lügen von Koch und Westerwelle nun auch noch deutlich gemacht. Die angebliche Hartz IV-Familie mit zwei Kindern hat keineswegs mehr als eine erwerbstätige Familie, es sei denn, man unterschlägt das Kindergeld, den Kindergeldzuschlag oder eventuelles Wohngeld.

Schon Anfang Februar hatte das Erwerbslosen-Forum Deutschland Hessens Ministerpräsident Roland Kochs abenteuerliche Rechnung scharf kritisiert, wonach eine Familie ohne Arbeit besser gestellt sei, als eine Familie mit 1.600 Euro Nettoeinkommen. Auch Koch hatte unterschlagen, dass zu den 1.600 Euro Nettogehalt noch 368 Euro Kindergeld kommen, die bei Hartz IV voll als Einkommen abgezogen werden, bei Erwerbstätigen aber zusätzlich sind. „Die gezielten Falschinformationen und fast schon sozialrassistischen Angriffe von Roland Koch und Guido Westerwelle auf Erwerbslose dienen ausschließlich dazu, Sozialneid zu schüren und die Sozialleistungen – auch die der Kinder - zu senken. Damit soll der Hungerlohnsektor noch weiter ausgebaut werden“, so Martin Behrsing vom Erwerbslosen-Forum Deutschland. Die Bundesagentur für Arbeit wurde für ihre neue Dienstanweisung scharf kritisiert, wonach die Jobcenter erst bei Stundenlöhnen von unter drei Euro vorgehen sollen. Damit würde sie zum Erfüllungsgehilfen für sittenwidrige Löhne und würde durch ihre Sanktionsinstrumente Ausbeutung legitimieren.

Das Argument mit dem Lohnabstandsgebot hält das Bündnis für eine reine Farce, da es grundsätzlich das KO-Argument ist, um Niedriglöhne und Sozialleistungskürzungen zu begründen. Dahinter steckte schon immer der Wunsch, ausschließlich die Arbeitskraft verwerten zu wollen, ohne für die Kosten der überflüssigen Menschen aufzukommen. Die Bundesregierung hatte bei der mündlichen Verhandlung am 20. Okt. 2009 vor dem Bundesverfassungsgericht auf die Frage, ob das Lohnabstandgebot bei der Bemessung der Hartz IV-Eckregelsatzes eine Rolle gespielt hätte; und wenn ja, warum es dann kein Mindestlohn gäbe (Frage des Bundesverfassungsrichters, Prof. Dr. Johannes Masing), das Lohnabstandsgebot für die Bemessung der Regelleistung verneint. Wenn dies doch gefordert wird, ist ein Mindestlohn von 10 Euro (Lohnsteuerfrei) und Anhebung des Hartz IV-Eckregelsatzes auf 500 Euro unumgänglich. "Da fragen wir uns doch, warum es jetzt aufeinmal die zentrale Rolle spielt", so Behrsing.

Verd.di Landesvorstand NRW ruft jetzt auch zur Demo auf!

„Die Demonstration in Essen soll ein Anfang sein, diese Zustände umzukehren. Nicht nur Erwerbslose und Arbeitnehmer sind der Verwertung unterworfen, sondern auch gerade Schüler, Auszubildende und Stundeten“, so Anna Krause von der Bonner Jugendbewegung. Inzwischen ruft auch der ver.di Landesbezirksvorstand zur Teilnahme an der Demonstration auf.

In diesem Zusammenhang begrüßt das Bündnis ausdrücklich die Entscheidung vom 2. März  des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Auch hier fußte ein Gesetz auf Falschinformationen, um Freiheitsrechte der Menschen oder wesentliche Gründe einzuschränken.


(Zuletzt geändert am Montag, 29. November 1999.)