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Zwei wichtige Urteile zugunsten von Antifaschisten PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 15. März 2007 - Von Darius Dunker (2188 mal gelesen)

Dieser Tage wurden zwei wichtige Urteile im Zusammenhang antifaschistischer Aktivitäten gesprochen. Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil in der Revisionsverhandlung über die Verwendung ablehnender Darstellungen von NS-Symbolen verkündet. Der BGH hob das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart gegen den Versandhändler Jürgen Kamm auf. Das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" sei nicht strafbar, wenn die Distanzierung vom Nationalsozialismus eindeutig ist.

In der Nachfolge des Stuttgarter Prozesses hatte sich auch die Aachener Staatsanwaltschaft weit aus dem Fenster gelehnt und auf Kundgebungen gegen Neonazis linke Demonstranten juristisch verfolgt, weil sie Abblidungen durchgestrichener oder zerschlagener Hakenkreuze getragen hatten. Dass dieses Vorgehen Unrecht war, dürfte mit dem Urteil des BGH ebenfalls geklärt sein.

Bereits gestern erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg das Berufsverbot für einen Lehrer für unzulässig, dem die Einstellung verweigert worden war, weil er zur "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" gehört. Das Urteil ist auch eine Schlappe für Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), die in ihrem früheren Amt als baden-württembergische Kultusministerin die Einstellung des Lehrers verweigert hatte.

Ausführlichere Berichte folgen. z-ac plant eine kleine Dokumentation zu dem Hakenkreuz-Streit.
(Zuletzt geändert am Donnerstag, 15. März 2007.)
 
 
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