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Datensammelwut der Film- und Musikindustrie gestoppt PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 6. August 2008 - Von Darius Dunker (2168 mal gelesen)
Die drei Generalstaatsanwaltschaften in NRW haben beschlossen, Strafverfolgungsmaßnahmen gegen TauschbörsennutzerInnen erst dann einzuleiten, wenn durch das gesetzeswidrige Herunterladen ein Schaden ab 3000 € entstanden ist. "Die Entscheidung folgt Praktikabilitätserwägungen und ist ein Schlag gegen die Datensammellust der Film- und Musikindustrie", erklärt der innen- und justizpolitische Sprecher der Partei Die Linke in Nordrhein-Westfalen, Niema Movassat.

Dabei verweist Movassat darauf, dass die meisten Anzeigen durch die Anwälte der Film- und Musikindustrie nur gestellt werden, um an die Daten der TauschbörsennutzerInnen heran zu kommen und teure Abmahnprozesse führen zu können. Movassat sieht darin einen "Missbrauch staatlicher Einrichtungen" durch Rechtsanwälte im Dienste der Film- und Musikindustrie. "Die Zeche für den Aufwand der Staatsanwaltschaften – insbesondere die Datenabfrage bei den Providern -  zahlen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler", so Movassat.

In diesem Zusammenhang kritisiere der Landesverband seiner Partei die Kriminalisierung von TauschbörsennutzerInnen, die von der Film- und Musikindustrie als "Verbrecher" und "Raubkopierer" in zahlreichen Werbespots beleidigt werden. Movassat: "Abgesehen davon, dass diese Begriffsbezeichnungen juristisch schlicht weg falsch ist und die Film- und Musikindustrie dies genau weiß, wird damit eine Atmosphäre der Angst geschaffen, um die Profite der Film- und Musikindustrie zu sichern."


(Zuletzt geändert am Donnerstag, 8. Januar 2009.)
 
 
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