| Antifaschismus – eine Straftat? |
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Donnerstag, 8. Februar 2007 - Von Andrej Hunko (4992 mal gelesen)Die Aachener Staatsanwaltschaft lässt „satirisch verhöhende oder ablehnende Darstellung von NS-Symbolen“ strafrechtlich verfolgen.
Das Skandalurteil AuflagenBereits nach einer antifaschistischen Demo in Düren am 21. Oktober - gerade mal drei Wochen nach dem umstrittenen Stuttgarter Urteil - wurden auf Grundlage des §86a laut Angaben der VVN-BdA Aachen gegen 10-15 Personen Strafanzeige gestellt. Am Freitag den 5. Januar fand in Düren erneut eine von einem breiten Bündnis getragene und laut Dürener Polizei friedliche Demonstration gegen ein Neonazi-Konzert in der einschlägig bekannten Kneipe „Gütershop" statt. In den Auflagen zu dieser Demonstration heißt es:
Bei einem Kooperationsgespräch zwischen dem Anmelder der Demonstration und Vertretern der Polizeibehörde wurden die Organisatoren unter Druck gesetzt, Teilnehmer der Demonstration, die diese Zeichen öffentlich tragen, von der Demonstration auszuschließen. Trojanisches Pferd der DiktaturOffensichtlich besteht hier ein besonderer Verfolgungswille der Aachener Staatsanwaltschaft, sonst hätte die Kreispolizeibehörde Düren dies nicht weiter erwähnen müssen. Namentlich Staatsanwalt Dr. Christian Burr fällt seit Jahren durch einen besonderen Verfolgungswillen gegenüber Antifaschisten und Kriegsgegnern auf, während sich Neonazis der Kameradschaft Aachener Land unbehelligt im Internet mit Hitlergruß präsentieren. Seinem Wirken ist es zu verdanken, dass die Aachener Staatsanwaltschaft von der VVN-BdA als „Trojanisches Pferd der Diktatur" bezeichnet wird. Weiße Rose heute wieder illegal?
Bereits die Geschwister Scholl der Widerstandsgruppe "Weiße Rose (Zuletzt geändert am Montag, 19. Februar 2007.) |
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