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Antifaschismus – eine Straftat? PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 8. Februar 2007 - Von Andrej Hunko (4992 mal gelesen)
Die Aachener Staatsanwaltschaft lässt „satirisch verhöhende oder ablehnende Darstellung von NS-Symbolen“ strafrechtlich verfolgen.

Das Skandalurteil External link des Landgerichts Stuttgart vom 29. September 2006, das einen Versandhändler antifaschistischer Symbole – z.B. Aufnäher mit durchgestrichenem Hakenkreuz - nach § 86a verurteilt hatte, stieß in Politik und Justiz auf große Empörung. Eine Revision beim Bundesgerichtshof wird im Frühjahr erwartet. Selbst das Bundesministerium für Justiz hat im Falle des Scheiterns dieser Revision angekündigt, den § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) zu ändern, dessen Sinn sonst ins Gegenteil gewendet würde. Deshalb bleibt gegenwärtig die Verwendung eines durchgestrichenen Hakenkreuzes überwiegend straffrei – nicht jedoch im Wirkbereich der Staatsanwaltschaft Aachen.

Auflagen

Bereits nach einer antifaschistischen Demo in Düren am 21. Oktober - gerade mal drei Wochen nach dem umstrittenen Stuttgarter Urteil - wurden auf Grundlage des §86a laut Angaben der VVN-BdA Aachen gegen 10-15 Personen Strafanzeige gestellt. Am Freitag den 5. Januar fand in Düren erneut eine von einem breiten Bündnis getragene und laut Dürener Polizei friedliche Demonstration gegen ein Neonazi-Konzert in der einschlägig bekannten Kneipe „Gütershop" statt. In den Auflagen zu dieser Demonstration heißt es:

... 3. Das Zeigen satirisch verhöhnender oder ablehnender Darstellung von NS-Symbolen ist untersagt (im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Aachen stellt dies eine zu verfolgende Straftat nach § 86a StGB dar).

Bei einem Kooperationsgespräch zwischen dem Anmelder der Demonstration und Vertretern der Polizeibehörde wurden die Organisatoren unter Druck gesetzt, Teilnehmer der Demonstration, die diese Zeichen öffentlich tragen, von der Demonstration auszuschließen.

Trojanisches Pferd der Diktatur

Offensichtlich besteht hier ein besonderer Verfolgungswille der Aachener Staatsanwaltschaft, sonst hätte die Kreispolizeibehörde Düren dies nicht weiter erwähnen müssen. Namentlich Staatsanwalt Dr. Christian Burr fällt seit Jahren durch einen besonderen Verfolgungswillen gegenüber Antifaschisten und Kriegsgegnern auf, während sich Neonazis der Kameradschaft Aachener Land unbehelligt im Internet mit Hitlergruß präsentieren. Seinem Wirken ist es zu verdanken, dass die Aachener Staatsanwaltschaft von der VVN-BdA als „Trojanisches Pferd der Diktatur" bezeichnet wird.

Weiße Rose heute wieder illegal?

Bereits die Geschwister Scholl der Widerstandsgruppe "Weiße Rose External link" haben im Kampf gegen die Nazibarbarei ein durchgestrichenes Hakenkreuz als Sprühschablone verwendet. Nicht wenige haben dafür mit dem Leben bezahlt!

Viele junge Antifaschistinnen haben in der Tradition dieser Widerstandsgruppe diese Symbolik als Aufnäher, Transparente, Plakate oder Sticker aufgegriffen um ihre Ablehnung gegen alte und neue Nazis zum Ausdruck zu bringen. Wer sie strafrechtlich verfolgt, stellt sich in die Tradition der Henker von Sophie und Hans Scholl, von Christoph Probst, Kurt Huber, Willi Graf und Alexander Schmorell.

(Zuletzt geändert am Montag, 19. Februar 2007.)
 
 
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