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Ein Strichcode für Jedermann PDF Drucken E-Mail
Freitag, 29. Juni 2007 - Von Siegfried Faust (3207 mal gelesen)

Ist in Deutschland der Datenschutz gesichert? Das Grundgesetz sollte dafür der Garant sein!

Zwar bemerkten die Bürgerinnen und Bürger, dass unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung immer öfter versucht wird, die individuellen und verfassungsmäßig garantierten Grundrechte zu beschneiden: aber, so meint man, die Demokratie wird das nicht zulassen.

Die Realität sieht leider anders aus. Es ist für viele Bürgerinnen und Bürger schon lange nicht mehr nachvollziehbar, auf welche Daten und Informationen die Behörden zurückgreifen können.

ID-Nummer

Jetzt hat, von der Bevölkerung kaum bemerkt, der Gesetzgeber dem Bonner Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Recht eingeräumt, ab 1. Juli 2007 jeder Bürgerin und jedem Bürger der Bundesrepublik eine Identifikationsnummer (ID-Nummer) zu verpassen- vom Säugling bis zum Greis! Den Bürgern der ehemaligen DDR sind solche Nummern nicht unbekannt. In ihren Personalausweisen war eine so genannte Personenkennzahl (PKZ) eingetragen. Diese PKZ perfektionierte damals die BürgerInnenüberwachung und ermöglichte der Staatssicherheit trotz Mangel an moderner Elektronik schnellste Zugriffe auf die akribisch gesammelten Personendaten.

Offiziell soll die Identifikationsnummer vom BZSt dazu dienen, Kapitalerträge, Auslandsinvestments, Rentenbezüge und ähnliche finanzielle Transfers zu erfassen. Die Identifikationsnummer ermöglicht der Behörde aber auch eine automatische Verknüpfung aller angesammelten Daten und deren Abgleich. Und eine gewichtige Erweiterung dieser Datenverwaltung ist bereits geplant. So soll diese ID- Nummer auch dazu verwendet werden, die Kommunikation von Steuerpflichtigen mit Banken, Arbeitgebern, Versicherungen, Krankenkassen usw. zu erfassen. Ob die Mitarbeiter oder Kunde, überall werden Bürgerinnen und Bürger unter der ID-Nummer registriert.

Steuerfahndung

Wir wollen hier die Bedeutung der Arbeit von Steuerfahndern keinesfalls in Abrede stellen. Durch Steuerhinterziehung gehen der Bundesrepublik unermessbare Summen verloren, die angesichts leerer Kassen und forciertem Sozialabbau keinesfalls hinnehmbar sind. Die Tatsache aber, dass trotz ständiger Steuergeschenke an die Vermögenden dieses Landes massiv weiter Steuern hinterzogen werden, zeigt, dass die forcierte Umverteilung von Unten nach Oben dieser kapitalen Steuerhinterziehung in großem Stil keinen Abbruch leistet.

Es ist natürlich richtig, dass dieser Entwicklung durch einem konstruktiven Ausbau der Steuerfahndung entgegen getreten werden muss.

Verfehlte Steuerpolitik

Die stetige Aushöhlung des Datenschutzes ist dagegen mit Sicherheit der falsche Weg, die völlig verfehlte Steuerpolitik der letzten Jahre zu korrigieren. Angesichts der neoliberalen Ausrichtung der Gesetzgebung erscheint es durchaus als realistisch, dass die so gesammelten Daten nicht nur zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung genutzt werden könnten, sondern eventuell auch ARGE's und Sozialämter die Möglichkeit bekämen, darauf zurückzugreifen, um den Druck auf Erwerbslose oder Niedriglöhner nochmals erhöhen zu können.

Die einfachste Lösung, Vermögen so zu besteuern, wie es beispielsweise in den U.S.A. oder Großbritannien üblich ist, kommt für die Bundesrepublik unter rot- schwarz natürlich nicht in Frage. Stattdessen sollen die durch die stetigen Steuergeschenke an Vermögende hervorgerufenen Steuerlöcher auf andere Art gestopft werden. Mit einem unglaublichen Aufwand wird gegenwärtig beispielsweise die Überwachung des Handels von Amateuren bei einem bekannten online-Auktionshaus ausgebaut. Dem Finanzministerium erscheint das wichtiger, als endlich eine für die gesamte EU vereinheitlichte Steuergesetzgebung anzuregen und zu erarbeiten, die sich auch wieder auf gerechte Vermögensbesteuerung besinnt.


(Zuletzt geändert am Montag, 2. Juli 2007.)
 
 
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