Freitag, 29. Juni 2007 - Von Siegfried Faust (3207 mal gelesen)
Ist in Deutschland
der Datenschutz gesichert? Das Grundgesetz sollte dafür der Garant sein!
Zwar bemerkten die Bürgerinnen und Bürger, dass unter dem Deckmantel der
Terrorbekämpfung immer öfter versucht wird, die individuellen und
verfassungsmäßig garantierten Grundrechte zu beschneiden: aber, so meint man, die
Demokratie wird das nicht zulassen.
Die Realität sieht leider anders aus. Es ist für viele
Bürgerinnen und Bürger schon lange nicht mehr nachvollziehbar, auf welche Daten
und Informationen die Behörden zurückgreifen können.
ID-Nummer
Jetzt hat, von der
Bevölkerung kaum bemerkt, der Gesetzgeber dem Bonner Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt) das Recht eingeräumt, ab 1. Juli 2007 jeder Bürgerin und jedem
Bürger der Bundesrepublik eine Identifikationsnummer (ID-Nummer) zu verpassen-
vom Säugling bis zum Greis! Den Bürgern der ehemaligen DDR sind solche Nummern
nicht unbekannt. In ihren Personalausweisen war eine so genannte
Personenkennzahl (PKZ) eingetragen. Diese PKZ perfektionierte damals die BürgerInnenüberwachung
und ermöglichte der Staatssicherheit trotz Mangel an moderner Elektronik
schnellste Zugriffe auf die akribisch gesammelten Personendaten.
Offiziell soll die Identifikationsnummer vom BZSt dazu
dienen, Kapitalerträge, Auslandsinvestments, Rentenbezüge und ähnliche
finanzielle Transfers zu erfassen. Die Identifikationsnummer ermöglicht der
Behörde aber auch eine automatische Verknüpfung aller angesammelten Daten und
deren Abgleich. Und eine gewichtige Erweiterung dieser Datenverwaltung ist
bereits geplant. So soll diese ID- Nummer auch dazu verwendet werden, die
Kommunikation von Steuerpflichtigen mit Banken, Arbeitgebern, Versicherungen,
Krankenkassen usw. zu erfassen. Ob die Mitarbeiter oder Kunde, überall werden
Bürgerinnen und Bürger unter der ID-Nummer registriert.
Steuerfahndung
Wir wollen hier die Bedeutung der Arbeit von Steuerfahndern
keinesfalls in Abrede stellen. Durch Steuerhinterziehung gehen der
Bundesrepublik unermessbare Summen verloren, die angesichts leerer Kassen und
forciertem Sozialabbau keinesfalls hinnehmbar sind. Die Tatsache aber, dass
trotz ständiger Steuergeschenke an die Vermögenden dieses Landes massiv weiter
Steuern hinterzogen werden, zeigt, dass die forcierte Umverteilung von Unten
nach Oben dieser kapitalen Steuerhinterziehung in großem Stil keinen Abbruch
leistet.
Es ist natürlich richtig, dass dieser Entwicklung durch
einem konstruktiven Ausbau der Steuerfahndung entgegen getreten werden muss.
Verfehlte Steuerpolitik
Die stetige Aushöhlung des Datenschutzes ist dagegen mit
Sicherheit der falsche Weg, die völlig verfehlte Steuerpolitik der letzten
Jahre zu korrigieren. Angesichts der neoliberalen Ausrichtung der Gesetzgebung
erscheint es durchaus als realistisch, dass die so gesammelten Daten nicht nur
zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung genutzt werden könnten, sondern eventuell
auch ARGE's und Sozialämter die Möglichkeit bekämen, darauf zurückzugreifen, um
den Druck auf Erwerbslose oder Niedriglöhner nochmals erhöhen zu können.
Die einfachste Lösung, Vermögen so zu besteuern, wie es
beispielsweise in den U.S.A. oder Großbritannien üblich ist, kommt für
die
Bundesrepublik unter rot- schwarz natürlich nicht in Frage. Stattdessen
sollen
die durch die stetigen Steuergeschenke an Vermögende hervorgerufenen
Steuerlöcher auf andere Art gestopft werden. Mit einem unglaublichen
Aufwand wird
gegenwärtig beispielsweise die Überwachung des Handels von Amateuren
bei einem bekannten online-Auktionshaus ausgebaut. Dem
Finanzministerium erscheint
das wichtiger, als endlich eine für die gesamte EU vereinheitlichte
Steuergesetzgebung
anzuregen und zu erarbeiten, die sich auch wieder auf gerechte
Vermögensbesteuerung besinnt.
(Zuletzt geändert am Montag, 2. Juli 2007.) |